Die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V.

Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit Sparkassen besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband anzurufen.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Lässt sich eine Streitigkeit mit einer rheinland-pfälzischen Sparkasse nicht einvernehmlich beilegen, besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Diese Schlichtungsstelle ist durch das Bundesamt für Justiz als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt.

Das Verfahren ist für Kundinnen und Kunden kostenlos; lediglich die eigenen Auslagen (z. B. Portokosten, Rechtsanwaltskosten) sind zu tragen. Rechtsnachteile hat der Kunde bzw. die Kundin nicht zu befürchten: Ist er oder sie mit dem Vorschlag des Schlichters nicht einverstanden, so besteht weiterhin die Möglichkeit, die ordentlichen Gerichte anzurufen. 

Alle Informationen zur Schlichtungsstelle sind beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband unter www.s-schlichtungsstelle.de abrufbar.

Schlichtungsstelle

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.

Charlottenstraße 47
10117 Berlin

Telefon
030 20225-1510