Verbandsstruktur
Der fachliche Austausch, die konstruktive kollektive Meinungsbildung und die zielorientierte Entscheidungsfindung zwischen den rheinland-pfälzischen Mitgliedssparkassen, ihren kommunalen Trägern und dem Sparkassenverband Rheinland-Pfalz erfolgen in einer Struktur eng verzahnter Gremien.
Die Organe und Gremien des Verbandes
Die Organe und Gremien des Verbandes bauen in ihren Aufgaben sowie in ihrer personellen Zusammensetzung aufeinander auf. Auf diese Weise ermöglichen sie eine eindeutige, von allen Seiten mitgetragene Meinungs- und Willensbildung im Verband.
Zu den satzungsmäßigen Organen zählen die Verbandsversammlung, der Verwaltungsrat sowie der Verbandsvorsteher. Ergänzt werden diese durch den Trägerausschuss, den Steuerungsausschuss, die Fachausschüsse Markt und Vertrieb, Banksteuerung und Betrieb sowie Personal.
Verbandsversammlung
Vorsitzender
Oberbürgermeister David Langner
Stadt Koblenz
1. stv. Vorsitzender
Landrat Achim Schwickert
Westerwaldkreis
2. stv. Vorsitzender
Sparkassendirektor Karl-Josef Esch
Vorsitzender des Vorstandes
Kreissparkasse Mayen
Landesobmann der rhld.-pf. Sparkassen
Aufgaben
Entscheidung über die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Aufgaben des Verbandes wahrgenommen werden sollen, Verabschiedung des Wirtschaftsplanes, Übernahme, Änderung und Aufgabe von wesentlichen Beteiligungen, Satzungsänderungen, Entlastung des Verwaltungsrates und des Verbandsvorstehers.
Mitglieder
Mit Stimmrecht:
- Verbandsvorsitzender
- 1. stv. Verbandsvorsitzender
- 2. stv. Verbandsvorsitzender
- Verwaltungsratsvorsitzende/r, Verwaltungsratsmitglied, Vorstandsvorsitzende/r einer jeden Sparkasse
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Verwaltungsrat
Vorsitzender
Oberbürgermeister David Langner
Stadt Koblenz
1. stv. Vorsitzender
Landrat Achim Schwickert
Westerwaldkreis
2. stv. Vorsitzender
Sparkassendirektor Karl-Josef Esch
Vorsitzender des Vorstandes
Kreissparkasse Mayen
Landesobmann der
rhld.-pf. Sparkassen
Aufgaben (Auszug)
- Bestimmung der Richtlinien der Verbandspolitik
- Berufung und Entsendung von Mitgliedern in Gremien von Verbundunternehmen
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Gründung von Unternehmen und Einrichtungen
- Übernahme, Änderung oder Aufgabe einer Beteiligung
Mitglieder
Mit Stimmrecht:
- Verbandsvorsitzender (Vorsitz)
- 1. stv. Verbandsvorsitzender
- 2. stv. Verbandsvorsitzender
- 14 Leiterinnen und Leiter der Verwaltungen der Träger der Mitgliedssparkassen, deren allgemeinen Vertreter oder gewählte Mitglieder von Verwaltungsräten der Sparkassen
- 7 Vorstandsvorsitzende der Mitgliedssparkassen
Mit beratender Stimme:
- Verbandsvorsteher
- Verbandsgeschäftsführer
- Prüfungsstellenleiter
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Verbandsvorsteher
Der Verbandsvorsteher wird von der Verbandsversammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.
Verbandsvorsteher des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz ist Präsident Thomas Hirsch. Er führt den Verband seit dem 1. Januar 2023.
Sein allgemeiner Vertreter ist der Verbandsgeschäftsführer (Geschäftsführender Direktor) Roman Frank.
Aufgaben
Der Verbandsvorsteher entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Verbandsversammlung oder dem Verwaltungsrat vorbehalten sind.
Er vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
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Weitere Ausschüsse
Neben den Organen bestehen weitere Ausschüsse, über die eine breite Einbindung der Träger der Sparkassen und der Sparkassenvorstände in die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung erreicht wird.
Trägerausschuss
Im Trägerausschuss beraten Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Träger die Organe des Verbandes unter besonderer Berücksichtigung kommunaler Belange.
Ergebnisse aus den Beratungen im Trägerausschuss können direkt in den Verwaltungsrat eingebracht werden.
Steuerungsausschuss
Der Steuerungsausschuss gestaltet als Steuerungsgremium der Sparkassenvorstände das Dienstleistungsangebot des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz entscheidend mit.
Er gibt Impulse aus der Sparkassenpraxis und beschließt unter anderem über die Empfehlungen der drei Fachausschüsse. Ergebnisse aus den Beratungen im Steuerungsausschuss können direkt in den Verwaltungsrat eingebracht werden.
Fachausschüsse
Die drei Fachausschüsse Markt und Vertrieb, Banksteuerung und Betrieb sowie Personal bilden die bankfachliche Arbeit der Sparkassen ab.
Aufgabe der Fachausschüsse ist es, Handlungsoptionen für derzeitige und künftige Herausforderungen der Sparkassen zu erörtern, fachlich zu bewerten sowie innovative Ideen und „Good-Practice"-Konzepte für die rheinland-pfälzischen Sparkassen vorzubereiten. Ergebnisse aus den Beratungen in den Fachausschüssen können direkt in den Steuerungsausschuss eingebracht werden.
Bezirksarbeitsgemeinschaften
Ergänzend zu der Verbandsstruktur sind die rheinland-pfälzischen Sparkassen in zwei Bezirksarbeitsgemeinschaften (Nord und Süd) organisiert. Diese Arbeitsgemeinschaften dienen dem Erfahrungsaustausch der Sparkassenvorstände untereinander.
Ihre Aufgabe ist es auch, den Verbandsgremien Wahlvorschläge zur Besetzung von Mandaten in der Sparkassen-Finanzgruppe zu unterbreiten.