Verbandsstruktur

Der fachliche Austausch, die konstruktive kollektive Meinungsbildung und die zielorientierte Entscheidungsfindung zwischen den rheinland-pfälzischen Mitgliedssparkassen, ihren kommunalen Trägern und dem Sparkassenverband Rheinland-Pfalz erfolgen in einer Struktur eng verzahnter Organe und Gremien.

Die Organe und Gremien des Verbandes bauen in ihren Aufgaben sowie in ihrer personellen Zusammensetzung aufeinander auf. Auf diese Weise ermöglichen sie eine eindeutige, von allen Seiten mitgetragene Meinungs- und Willensbildung im Verband.

Zu den satzungsmäßigen Organen zählen die Verbandsversammlung, der Verwaltungsrat sowie der Verbandsvorsteher. Ergänzt werden diese durch den Trägerausschuss, den Steuerungsausschuss, die Fachausschüsse Markt und Vertrieb, Banksteuerung und Betrieb sowie Personal.

Die Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist das höchste Organ des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz.

Zusammensetzung

Der Verbandsversammlung gehören jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertreter jeder Mitgliedssparkasse an. Im Einzelnen sind dies die oder der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse sowie deren Vorstandsvorsitzender.

Zudem gehören der Verbandsversammlung der Verbandsvorsitzende des Sparkassenverbandes als Vorsitzender sowie die beiden stellvertretenden Verbandsvorsitzenden an.

Die Verbandsversammlung findet zweimal im Jahr statt.

Aufgaben

Die Verbandsversammlung entscheidet über die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Aufgaben des Verbandes zu erfüllen sind.

In ihren Aufgabenbereich fallen u. a. die Verabschiedung des Wirtschaftsplanes, Beschlüsse über den Erwerb, die Aufgabe oder die Veränderung von Beteiligungen, Entscheidungen über Satzungsänderungen sowie die Entlastung des Verwaltungsrates und der Verbandsvorsteherin.

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Der Verwaltungsrat

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates werden durch die Verbandsversammlung gewählt.

Zusammensetzung

Der Verwaltungsrat besteht aus:

  • dem Verbandsvorsitzenden des Sparkassenverbandes als Vorsitzendem,
  • den beiden stellvertretenden Verbandsvorsitzenden als dessen Stellvertreter,
  • 14 Leiterinnen und Leitern der Verwaltungen der Träger der Mitgliedssparkassen, deren allgemeinen Vertretern oder gewählten Mitgliedern von Verwaltungsräten der Sparkassen,
  • 7 Vorsitzenden der Vorstände der Mitgliedssparkassen.

Der Verbandsvorsteher, der Verbandsgeschäftsführer und der Prüfungsstellenleiter nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

Aufgaben

Der Verwaltungsrat des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz bestimmt die Richtlinien der Verbandspolitik und überwacht die Tätigkeit der Geschäftsführung.

Zudem ist er für die Berufung und Entsendung von Mitgliedern in Gremien von Verbundunternehmen in der Sparkassen-Finanzgruppe und die Feststellung des Jahresabschlusses zuständig und entscheidet über die Gründung von Unternehmen und Einrichtungen sowie die Übernahme, Änderung oder Aufgabe einer Beteiligung.

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates werden durch die Verbandsversammlung gewählt.

Der Verbandsvorsteher

Der Verbandsvorsteher wird von der Verbandsversammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.

Verbandsvorsteher (Präsident) des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz ist Thomas Hirsch. Er führt den Verband seit dem 1. Januar 2023. Sein allgemeiner Vertreter ist der Verbandsgeschäftsführer Roman Frank.

Aufgaben

Der Verbandsvorsteher entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Verbandsversammlung oder dem Verwaltungsrat vorbehalten sind.

Er vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.

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Weitere Ausschüsse

Neben den Organen bestehen weitere Ausschüsse, über die eine breite Einbindung der Träger der Sparkassen und der Sparkassenvorstände in die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung erreicht wird.

  • Im Trägerausschuss beraten Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Träger die Organe des Verbandes unter besonderer Berücksichtigung kommunaler Belange. Ergebnisse aus den Beratungen im Trägerausschuss können direkt in den Verwaltungsrat eingebracht werden.
  • Der Steuerungsausschuss gestaltet als Steuerungsgremium der Sparkassenvorstände das Dienstleistungsangebot des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz entscheidend mit. Er gibt Impulse aus der Sparkassenpraxis und beschließt unter anderem über die Empfehlungen der drei Fachausschüsse. Ergebnisse aus den Beratungen im Steuerungsausschuss können direkt in den Verwaltungsrat eingebracht werden.
  • Die drei Fachausschüsse Markt und Vertrieb, Banksteuerung und Betrieb sowie Personal bilden die bankfachliche Arbeit der Sparkassen ab. Aufgabe der Fachausschüsse ist es, Handlungsoptionen für derzeitige und künftige Herausforderungen der Sparkassen zu erörtern, fachlich zu bewerten sowie innovative Ideen und „Good-Practice"-Konzepte für die rheinland-pfälzischen Sparkassen vorzubereiten. Ergebnisse aus den Beratungen in den Fachausschüssen können direkt in den Steuerungsausschuss eingebracht werden.
  • Ergänzend zu der Verbandsstruktur sind die rheinland-pfälzischen Sparkassen in zwei Bezirksarbeitsgemeinschaften (Nord und Süd) organisiert. Diese Arbeitsgemeinschaften dienen dem Erfahrungsaustausch der Sparkassenvorstände untereinander. Ihre Aufgabe ist es auch, den Verbandsgremien Wahlvorschläge zur Besetzung von Mandaten in der Sparkassen-Finanzgruppe zu unterbreiten.

Allgemeiner Kontakt

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
Vordere Synagogenstraße 2
55116 Mainz

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