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Bankfachwirt/-in S / geprüfter Bankfachwirt (IHK)
Die Teilnehmer/-innen sollen systematisch und entscheidungsorientiert bankbetriebliche Ziele, Aufgaben, Vorgänge, Sachverhalte unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften darstellen, analysieren und beurteilen und daraus entsprechend begründete Handlungsschritte ableiten können sowie Strategien zu Geld- und Vermögensanlagen kundenorientiert entwickeln. Sie sollen in der Lage sein, bei der Leistungserstellung gesetzliche und vertragliche Bestimmungen zu beurteilen und bei der Entscheidungsfindung Kunden- und Unternehmensinteressen aufeinander abzustimmen. Somit sind Geprüfte Bankfachwirte befähigt, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sollen sie entsprechende Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen sollen sie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen. Der/die Bankfachwirt/-in S / geprüfter Bankfachwirt (IHK) wird als Abschluss verliehen. Anmeldungen zum/zur Bankfachwirt/-in S / geprüfter Bankfachwirt können über die Mitgliedsparkasse oder den Verbundpartner aus der Sparkassen-Finanzgruppe erfolgen. Eine Selbstanmeldung des Mitarbeiters ist ebenfalls möglich. Weitere Informationen zur Selbstanmeldung finden Sie hier.
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