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Die Schlichtungsstelle der Sparkassen in Rheinland-Pfalz
Der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz hat zur Klärung und Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und Kunden bereits 1996 eine unabhängige, externe Schlichtungsstelle eingerichtet. Ziel ist es, in Streitfällen zu vermitteln und nach Möglichkeit den Weg zum Richter überflüssig zu machen. Das Schlichtungsverfahren wird von einem externen Schlichter durchgeführt. Im Februar 2011 fand in Schloß Waldthausen das erste Kolloquium zur außergerichtlichen Streitbeilegung statt. Der langjährige Schlichter der rheinland-pfälzischen Sparkassen, der ehemalige Oberbürgermeister der Stadt Speyer, Dr. Christian Roßkopf, wurde in diesem Rahmen feierlich verabschiedet. Seine Erfahrungen und Gedanken zur außergerichtlichen Streitbeilegung hat Roßkopf in dem Essay "Warum die Schlichtung immer wichtiger wird und welchen Normen sie folgen sollte" dargelegt. Kontaktdaten der Schlichtungsstelle: Dr. Wolfgang Ohler c/o Sparkassenverband Rheinland-Pfalz Im Wald 1 55257 Budenheim Tel.: 0 61 31 / 1 45 - 3 41 Fax: 0 61 31 / 1 45 - 73 41 Ablauf des Verfahrens Sollten Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkasse und Kunde aufgetreten sein, so können sich beide Parteien an den Schlichter wenden. Eine Vermittlung findet bei Meinungsverschiedenheiten aller Art statt, - ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes und
- unabhängig davon, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Geschäftsvorfall handelt.
Nach Klärung des Vorgangs arbeitet der Schlichter einen Vermittlungsvorschlag zur gütlichen Einigung aus, es sei denn, die Beschwerde ist offensichtlich unbegründet. Der Schlichtungsvorschlag ist für keine Seite verbindlich. Kann der Konflikt nicht gelöst werden, steht beiden Parteien nach wie vor der gerichtliche Rechtsweg offen. Eine Vermittlung durch den Schlichter ist nicht möglich, wenn die strittige Sache bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist oder war. Kosten Die Beratung durch die Schlichtungsstelle ist kostenlos. Die Einrichtung wird von der rheinland-pfälzischen Sparkassenorganisation finanziert. Jede Seite hat allerdings die während des Schlichtungsverfahrens entstehenden eigenen Kosten, wie z. B. Telefongebühren, Porto, Fahrtkosten oder auch die Gebühren für eine anwaltschaftliche Vertretung selbst zu tragen. Datenschutz Der Schlichter ist zur Verschwiegenheit über alle den Kunden oder die Sparkasse betreffenden Tatsachen und Daten verpflichtet. Alle vorgenannten Informationen finden Sie zum download auch hier.
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