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Die Schlichtungsstelle der Sparkassen in Rheinland-Pfalz
Der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz hat zur Klärung und Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und Kunden eine unabhängige, externe Schlichtungsstelle eingerichtet. Ziel ist es, in Streitfällen zu vermitteln und nach Möglichkeit den Weg zum Richter überflüssig zu machen. Die Schlichtungsstelle hat ihren Sitz in Speyer und wird geleitet vom ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Speyer, Dr. jur. Christian Roßkopf. Anschrift der Schlichtungsstelle: Dr. jur. Christian Roßkopf Schandeinstraße 25 67346 Speyer Tel.: 0 62 32 / 7 83 52 Fax: 0 62 32 / 2 47 17 Ablauf des Verfahrens Sollten Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkasse und Kunde aufgetreten sein, so können sich beide Parteien an den Schlichter wenden. Eine Vermittlung findet bei Meinungsverschiedenheiten aller Art statt, - ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes und
- unabhängig davon, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Geschäftsvorfall handelt.
Nach Klärung des Vorgangs arbeitet der Schlichter einen Vermittlungsvorschlag zur gütlichen Einigung aus, es sei denn, die Beschwerde ist offensichtlich unbegründet. Der Schlichtungsvorschlag ist für keine Seite verbindlich. Kann der Konflikt nicht gelöst werden, steht beiden Parteien nach wie vor der gerichtliche Rechtsweg offen. Eine Vermittlung durch den Schlichter ist nicht möglich, wenn die strittige Sache bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist oder war. Kosten Die Beratung durch die Schlichtungsstelle ist kostenlos. Die Einrichtung wird von der rheinland-pfälzischen Sparkassenorganisation finanziert. Jede Seite hat allerdings die während des Schlichtungsverfahrens entstehenden eigenen Kosten wie z. B. Telefongebühren, Porto, Fahrtkosten oder auch die Gebühren für eine anwaltschaftliche Vertretung selbst zu tragen. Datenschutz Der Schlichter ist zur Verschwiegenheit über alle den Kunden oder die Sparkasse betreffenden Tatsachen und Daten verpflichtet.
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